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Nachgefragt bei Amazon

Storyteller

Der US-Onlinegroßhändler lobt einen Literaturpreis aus. Gesucht sind Originalwerke (bisher unveröffentlicht, nicht übersetzt) mit einem Mindestumfang von 180 Seiten aus allen Genres. Der oder die GewinnerIn des „Kindle Storyteller – der deutsche Self-Publishing Award“ soll über Bastei-Lübbe gedruckt und vertrieben werden, wird vom Magazin DER FOCUS medial unterstützt, sowie von dem Onlinegroßhändler mit einem nicht näher aufgeführten Marketingpaket in einem angegebenen Wert von „20.000 Euro“ bedacht. Die ersten 1000 Teilnehmer erhalten für 12 Monate ein FOCUS-Abo.

Als Juryvorsitz stellt sich der Präsident des FDA (Freier Deutscher Autorenverband) zur Verfügung. Die Shortlist wählen die Leser, aus der Shortlist wählt dann eine Prominentenjury –u.a. Andrea Sawatzki, das Krimiduo Klüpfl/Kobr – den/die GewinnerIn.
Zur Buchmesse 2015 soll der Storyteller-Award verliehen werden.

Aus der Ausschreibung (Stand: 09.07.2015 und 16.7.2015):

Kindle Storyteller – Der deutsche Self Publishing Award
Mit dem Kindle Storyteller – Der deutsche Self Publishing Award“ wird Amazon Kindle 2015 erstmals in Zusammenarbeit mit dem Freien Deutschen Autorenverband (FDA) und dem Nachrichtenmagazin FOCUS herausragende, unabhängige Schreibtalente und ihr Buch auszeichnen.

Ob Liebesroman, Krimi oder Fantasy: Egal welches Genre, alle deutschsprachigen, bislang noch unveröffentlichten Texte mit mindestens 180 Seiten (45.000 Wörter), die zwischen dem 1. Juli und dem 15. September 2015 als eBook bei Kindle Direct Publishing für die Dauer des Wettbewerbes exklusiv publiziert werden, können am Schreibwettbewerb zum „Kindle Storyteller – Der deutsche Self Publishing Award“ teilnehmen. Bei Kindle Direct Publishing werden die Autoren mit bis zu 70 Prozent an den Einnahmen beteiligt und behalten die volle Kontrolle und die Urheberrechte am Buch. Aus allen eingereichten Titeln werden die fünf besten eBooks für eine Short-List ausgewählt. In dieser ersten Runde entscheiden allein die Leser nach Kriterien wie beispielsweise Verkäufe oder Bewertungen. In der zweiten Runde wird aus dieser Short-List das Gewinnerbuch von einer mit Experten aus Literatur und Medien besetzten Jury ausgewählt.
Der Gewinner erhält einen Preis im Gesamtwert von 30.000 Euro: 10.000 Euro Preisgeld sowie ein Amazon Marketing-Paket für sein Buch im Wert von weiteren 20.000 Euro. Außerdem wird der Bastei-Lübbe Verlag das gedruckte Gewinnerbuch im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich und Schweiz) verlegen und vertreiben.
Der Gewinner des „Kindle Storyteller – Der deutsche Self Publishing Award“ wird im prominenten Rahmen auf der Frankfurter Buchmesse 2015 bekannt gegeben.

www.amazon.de/kindlestoryteller

Fairer Buchmarkt wollte es genauer wissen. Fairer Buchmarkt bat Amazon am 9. Juli um die Beantwortung folgender Detailfragen.
Die Antworten erhielten wir am 14. Juli 2015.

- Die Antworten öffnen sich, wenn Sie die Frage anklicken, die Sie interessiert.
- Orangeunterlegte Worte und Begriffe werden in Pop-Up-Fenstern erklärt. Streichen Sie mit dem Cursor darüber.

FairerBuchmarkt: Amazon hat den „Deutschen Self Publishing Award“ mit 10.000 Euro Preisgeld ausgeschrieben. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns einige Fragen dazu beantworten könnten. Auf Ihrer Seite schreiben Sie: „Durch Einreichung des Buches räumt der Teilnehmer, sofern er als Gewinner ausgewählt wird, Amazon und den mit Amazon verbundenen Unternehmen das exklusive, inhaltlich unbeschränkte und weltweite Verlagsrecht zur Erstveröffentlichung des Gewinnerbuchs[4] in allen Formaten (z.B. als Hardcover-, Taschenbuch- oder eBook-Ausgabe) ohne Stückzahlbegrenzung und allen Sprachen für sämtliche Nutzungsarten, die zum Zeitpunkt der Einreichung bekannt sind oder unbekannt sind[4], ein.“ FairerBuchmarkt: Wie sieht es mit dem Honorar aus? Werden mit den 10.000 Euro alle Nutzungsrechte abgeglichen? Oder erhält der Gewinner – wie in der Buchbranche sonst üblich – zusätzlich ein Honorar pro verkauftem Exemplar? Falls ja, wie berechnet sich dieses Honorar?

 

Amazon: Mit dem neuen „Kindle Storyteller – Der Deutsche Self-Publishing Award“ werden von Amazon Kindle dieses Jahr erstmals herausragende, unabhängige Schreibtalente und ihr Buch ausgezeichnet. Der Gewinner erhält einen Preis im Gesamtwert von 30.000 Euro: 10.000 Euro Preisgeld sowie ein Amazon Marketing-Paket[5] für sein Buch im Wert von weiteren 20.000 Euro. Die Nutzungsrechte am eBook behält der Gewinner[6]. Bei Verkäufen erhält er wie jeder Autor bei Kindle Direct Publishing bis zu 70 Prozent vom Nettopreis[2]. Für das gedruckte Buch bekommt er zusätzlich ein branchenübliches Honorar[7] pro verkauftem Exemplar. Die konkreten Details dazu werden zwischen dem Gewinner und Bastei-Lübbe verhandelt[8].

FairerBuchmarkt: Wie sieht es mit den Nebenrechten aus? Wenn das Buch übersetzt oder verfilmt werden würde, wie sähen die entsprechenden Honorare aus? Oder sind mit den 10.000 Euro auch diese Nutzungsrechte bereits abgegolten?

 

Amazon: Der Autor verhandelt seine Verträge und entscheidet selbst, welches für ihn das richtige Angebot ist. Das gilt auch für zusätzliche Nebenrechte.

FairerBuchmarkt: Dem Gewinner wird ein Autorenvertrag bei Bastei-Lübbe angeboten. Können Sie uns sagen, wie dieser Vertrag aussieht? Erklärt sich der Gewinner mit diesem Vertrag durch die Teilnahme einverstanden oder kann er ihn, wenn die Bedingungen nicht stimmen, auch ablehnen?

 

Amazon: Der Bastei Lübbe-Verlag macht dem Gewinner ein Angebot zur Veröffentlichung des ausgezeichneten Buches zu branchenüblichen Konditionen7. Wir sehen das als eine tolle Chance für den Autor, er ist jedoch nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen.

Rechtseinschätzung des Fairer-Buchmarkt-Urheberrechtsanwalts Tobias Kiwitt (www.anwalt-medires.de), Sprecher des Bundesverbands junger Autoren und Autorinnen (BVjA:)

Dieser Wettbewerb ist für manch einen Autor gewiss eine Chance auf einen Verlagsvertrag, und bietet zwei überzeugende Stärken. Jedoch: Die Ausschreibungsbedingungen sind zum Teil widersprüchlich und unvollständig, und werfen Fragen über die Vergabe von Verlags- und Nutzungsrechten auf.

1) Dies fängt bei der Aufzählung der eingeholten Nutzungsrechten an:
Nach § 16 der Ausschreibung werden die Rechte an allen Nutzungsarten übertragen. Unklar bleibt, ob die buchnahen Nutzungsrechte oder auch die buchfernen Nutzungsrechte gemeint sind.
Die buchnahen Nutzungsrechte sind enumerativ aufgeführt („z.B. als Hardcover-, Taschenbuch- oder eBook-Ausgabe...“), die buchfernen Übersetzungsrechte („in allen Sprachen“) werden nachgeschoben. Es kann also davon ausgegangen werden, dass z.B. die Hörspielrechte, Bühnenfassungsrechte, Buchclubrechte usw. nicht umfasst sind. Nutzungsrechte sind keine Nutzungsarten. Diese Unklarheiten gehen im Zweifelsall bei Vertragsverhandlungen zu Lasten des Veranstalters.

2) Ebenso ist es kritisch zu sehen, dass bereits mit der Einreichung des Gewinnertextes die Verlagsrechte auf Amazon übergingen. („Durch Einreichung des Buches räumt der Teilnehmer, sofern er als Gewinner ausgewählt wird, Amazon und den mit Amazon verbundenen Unternehmen das (...) Verlagsrecht (...) ein.“) Eine Rechteübertragung kann erst dann erfolgt sein, wenn der Autor seine Unterschrift unter einen dahingehenden Verlagsvertrag gesetzt hat.
Bei der Einreichung und Annahme des Gewinns kann es sich deshalb allenfalls um eine Vertragsanbahnung handeln, doch nicht um eine Übertragung des Verlagsrechts! An dieser Stelle ist die Ausschreibung zum „Kindle Storyteller – Der Deutsche Self Publishing Award“ ungenau, der juristischen Laie gewinnt da leicht den Eindruck, er habe sich bereits verpflichtet.

3) Ist das Preisgeld bereits der Vorschuss? Ein Schwachpunkt ist, dass kein Garantiehonorar zusätzlich zum Preis gezahlt wird – und der Verlagsvertrag außerdem erst noch ausgehandelt werden muss. Es wäre wünschenswert, wenn die wesentlichen Vertragsbedingungen mit der Ausschreibung publik gemacht worden wären. Es geht nicht darum, dass Bastei-Lübbe den Verlagsvertrag vollständig preisgibt, doch ein wenig mehr Mut zum Klarheit ist begrüßenswert.

Die Stärken dieses Ausschreibung:
Mit Bastei-Lübbe, einen der größten und versiertesten Publikumsverlagen im deutschsprachigen Raum und mit Amazon, dem Internetgiganten, hat der/ die GewinnerautorIn zwei starke Partner in seinem Rücken. Er kann hoffen, dass er als Preisträger von diesen Unternehmen beworben wird und sich eine nicht allzu geringe Auflage seines Buches verkaufen lässt.
Positiv zu bewerten ist auch die geringe Laufzeit des Vertrages von fünf Jahren, bzw. die Zweitverwertungsmöglichkeit der E-Book-Rechte schon ab dem 01.01.2016. Der Autor hat also schon sehr früh wieder die Möglichkeit, seine E-Book-Rechte selbst zu verwalten und wahrzunehmen.

FAZIT: Wie gut die Konsequenzen eines Wettbewerbs ist, bei dem es Verlagsverträge zu gewinnen gibt, hängt entscheidend vom Autor (Gewinner) ab. Er darf und er sollte verhandeln und jeden Verlagsvertrag Klausel für Klausel prüfen – so, wie es jedem Autor, jede Autorin angeraten ist, wenn sie eine vertrauensvolle Geschäftspartnerschaft aufbauen. Fühlen Sie sich geehrt, wenn Sie einen Preis gewinnen, ob diesen, oder einen anderen. Es ist handwerklich verdient! Doch zögern Sie aus lauter Freude nicht, auch das komplizierteste Kleingedruckte zu lesen und zu hinterfragen. Nehmen Sie sich dafür Zeit – und freuen sich danach umso mehr.


Nina George, Tobias Kiwitt, Hans Peter Roentgen, Jana Jürß, Martin Halotta
Juristische Sonderberatung: Kanzlei Graf von Westphalen.
 

[1] „Für die Dauer des Wettbewerbs exklusiv“: Es darf in der Zeit in keinem anderen eBookshop erhältlich sein. Das gilt für alle Teilnehmenden. Alle Autoren gehen damit einen – für den Veranstalter durchaus nachvollziehbaren – befristeten Exklusivvertrag zu den von Amazon festgelegten Konditionen2 (Stand Juli 2015) ein. So halten es die meisten Literaturwettbewerbe, die auf unveröffentlichte Texte bestehen, bis ein Gewinner juriert wurde. Für den Gewinner gilt, dass sein Buch auch nach der Preisverleihung, bis 31.12.2015 in der E-Bookausgabe exklusiv bei Amazon gebunden ist, wie folgender weiterer Ausschreibungsabsatz zeigt: „Dieses Verlagsrecht ist zeitlich bzgl. der eBook-Ausgabe bis zum 31. Dezember 2015 und bzgl. sonstiger Ausgaben auf 5 Jahre beschränkt

Ab 1. Januar 2016 verwandelt sich das Verlagsrecht bzgl. der eBook-Ausgabe in ein einfaches Recht, d.h. dem Gewinner steht es frei, die eBook-Ausgabe auch über andere Kanäle zu vertreiben." §16 der Bedingungen, hier nachzulesen.
Diese Fünf-Jahres-Befristung der Laufzeit für das Verlagsrecht für die ERSTveröffentlichung der Druckausgaben ist deutlich kürzer als in der Buchbranche in Deutschland sonst üblich. Hier haben sich Laufzeiten von 8, 12 bis höchstens 20 Jahre etabliert. „Für die Dauer des Urheberrechts“ (70 Jahre nach Tod) des Autoren ist weder autorenfreundlich noch marktgängig. Hier kann jeder Autor, jede Autorin, besser verhandeln als der Normvertrag es vorgibt! In diesem Fall: ermöglicht der Begriff „Erstveröffentlichung“ dem/der GewinnerIn jederzeit eine Zweitveröffentlichung, sogar eine Woche nach dem Amazon von seinem Recht Gebraucht gemacht hat.

[2] 70% vom Ladenpreis, bei einer Preisspanne von zwischen 2,99-9,99 €. Alles darüber oder darunter wird mit anderen, niedrigeren Beteiligungen (z.B. 35 %) vereinbart.

[3] Jeder Autor und jede Autorin in Deutschland und allen 166 Verbandsländern der revidierten Berner Übereinkunft zum Urheberrecht, behält generell und bis mindestens 50 Jahre (in Deutschland: 70 Jahre) nach Tod seine Urheberrechte. Er überträgt nur z.B. Verlags-, Neben- oder einzelne Nutzungsrechte, befristet und gegen Beteiligung. Das kontinentaleuropäische Urheberrecht macht es unmöglich, die an die Person gebundenen Urheberrechte an ein Unternehmen zu veräußern oder zu übertragen. Amazon benennt hier einen unternehmerischen „Vorteil“, der in dem Rechtssystems des Urheberrechts / droit d’auteur generell als Grundprinzip für Autoren vorherrscht. Anders ist das amerikanische Copyright-System, das einem Verlag beispielsweise stärkere Rechte einräumt als dem Urheber! Copyright und Urheberrecht sind deswegen nicht als Synonyme zu begreifen, da das erste den wirtschaftlichen Aspekt heraus hebt, das zweitere aber die individuelle Urheberrschaft.

[4] Dieser gesamte Absatz von Punkt 16 der Ausschreibung, der die Rechteübertragungen betrifft, ist ein wenig kurvig formuliert und sorgte bei unseren Urheberrechtsanwälten aus den Kanzleien Kiwitt als auch von Westphalen zunächst für Irritation. „Durch Einreichung des Buches räumt der Teilnehmer, sofern er als Gewinner ausgewählt wird, Amazon und den mit Amazon verbundenen Unternehmen das exklusive, inhaltlich unbeschränkte und weltweite Verlagsrecht … Der Gewinner räume Amazon hier bereits das Verlagsrecht ein (nicht alle Teilnehmer!). Es wird also in dem Satz bereits eine Vertragszusage eingeholt: Amazon möchte das „Verlagsrecht“(vom Gewinner/In) übertragen haben. Das Verlagsrecht ist das Recht zu Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes zur Erstveröffentlichung. Zu diesem Ausschreibungspassus der Übertragung von Rechte bei Gewinnannahmen hat der Urheberrechtsanwalt Tobias Kiwitt Stellung genommen (Siehe unten).
Korrekt ausgelegt bedeutete dies aber auch, dass der/die Gewinnerin seine „Zweit-„ und „Drittveröffentlichung“ unterbringen kann, wo er/sie will, und das schon – überspitzt – eine Woche nach der Erstveröffentlichung (siehe 1a). Hier bleibt für uns die Frage offen, ob es sich bei dem Verlagsvertrag mit Bastei-Lübbe dann um eine Lizenz der Erstveröffentlichung handelt, und wie sich in einem solchen Fall die Tantiemenbeteiligungen zwischen Autor und Amazon bei Verkauf verhalten. Oder ob Bastei die Zweitveröffentlichung realisiert, was aber unrealistisch scheint. Da gilt es: Noch einmal nachfragen, Fairer Buchmarkt! (Ab August) Aufgeführt sind in dem recht langen Absatz außerdem: „buchnahe Nebenrechte“, wie Taschenbuch und eBook. Grundsätzlich sollten AutorInnen, unabhängig von diesem Fall, stets auf die genaue, einzelne Aufführung aller buchnahen Nebenrechte sowie Nutzungsrechte bestehen.

Zurück zu dem „Kurven-Paragraph 16“: Aus „in allen Formaten“ ist nicht herauszulesen, das damit weitere (nicht näher aufgeführte) Nebenrechte gemeint seien. Denn: „Sämtliche Nutzungsrechte“ wären sämtliche Nutzungsrechte, nicht Nutzungsarten. Unklarheiten gehen im Zweifel stets zu Lasten desjenigen, der die AGB macht. Hier ist jedem glücklichen Gewinner anzuraten, sich die Vertragsbedingungen in Ruhe und womöglich mit Hilfe eines Vertragsanwaltes, anzuschauen. Auch, was den Gerichtsstand angeht.

Konkret heißt es: unter Pkt. 14 der Ausschreibung: (iii) das Angebot zum Abschluss eines Verlagsvertrags mit der Bastei Lübbe AG, Schanzenstraße 6 – 20, 51063 Köln zur Vermarktung, Vervielfältigung und Verbreitung des Gewinnerbuchs im Printformat im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz).
Die eBookrechte verbleiben bis 31.12.2015 bei Amazon. Bei der Verhandlung mit Bastei-Lübbe sollte der/die Gewinner darauf achten, seine eBookrechte gesondert zu verhandeln oder weiterhin selbst zu verwalten.

[5] Genau heißt es: „(ii) ein Amazon Marketing-Paket über – allein im Ermessen von Amazon stehenden – Leistungen zur Vermarktung des Gewinnerbuches (für eBook + Print) im Wert von 20.000 EUR, welches nicht auszahlbar ist.“ Hier wird nicht deutlich, aus was genau diese Anstrengungen bestehen, und es wird in der Ausschreibung ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Gewinner diese Details nicht abfragen kann.

Hier wünschten wir uns ein wenig mehr Transparenz; denn auch wenn sich der Betrag zunächst attraktiv anhört, so gilt er unter Verlagsmarketingmitarbeitern als eher niedriger Etat für die Bewerbung eines Literaturwerkes, mit dem sich einige Zeitschriftenanzeigen oder digitale Bannerbewerbungen realisieren ließen, aber keinesfalls z.B. TV-Werbung.

Da Amazon jedoch auf vielfältige Distributionskanäle aus den zahlreichen Tochterfirmen zurück greifen kann, ist die umfassende Bewerbung des Gewinner-Ebooks / Printbuches sicher leichter gegeben. Auch kann über die Begleitung des Medienpartners DER FOCUS eine ausführliche Besprechung und/oder ein Autoreninterview erreicht werden.

[6] Ab dem 1.1.2016 kann der / die GewinnerIn das E-Book auch auf anderen Distributionskanälen anbieten.

[7] Das Auslegen von sogenannte „marktüblichen Beteiligung“ ist Ermessenssache, statt eine Frage von Fest- oder Richtpreisen. Für AutorInnen im Printbereich haben sich steigende, gestaffelte Prozente nach verkaufter Auflage etabliert. Originalausgaben deutschsprachiger AutorInnen beginnen im besten Fall bei Taschenbuchausgaben bei 6 % des NettoverlagsPREISES und steigern sich je nach vereinbarter Staffelung, z.B. 7 % ab 15.001, 8 % ab 50.001, 9 % ab 100.001 verkaufter Exemplare. Im Hardcover liegen die Staffelungen oft im steigenden 10 %, 11 %, 12 %-Bereich. Bestseller wie Joanne K. Rowling können mit bis zu 16 % beteiligt werden, da ihre Auflage entsprechend hoch ist. Übersetzungen von z.B. englischen Werken werden ab 5 % (tb) bzw. ab 8/9 % (hc) honoriert. Sonderausgaben mit 4 % bzw. 5 %, was am untersten Level rangiert.

[8] Fairer Buchmarkt fragt Bastei-Lübbe nach der Sommerpause nach den weiteren Vertragskonditionen. Die Antworten werden hier nachgereicht. Stay tuned.