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Zuschüsse zur Altersversorgung!

Unterstützung der VG Wort bei der Altersvorsorge freiberuflicher Autoren und Autorinnen

Leute, es gibt Geld – für einige von uns.

Autor sein und an Altersvorsorge denken? Für die meisten Kollegen passt das nicht zusammen. Erstens, weil die meisten sich mit ihrem Einkommen mühsam von Monat zu Monat hangeln und kaum etwas übrig bleibt, was zur Vorsorge dienen könnte. Und zweitens, naja, ist das irgendwie unsexy und stört im kreativen Sosein. Für diejenigen, die trotzdem manchmal die nagende Sorge befällt, dass man da doch mal was machen sollte, sei das Förderungsprogramm der VG Wort (AVW II) empfohlen.
Das geht, ganz plump gesagt, so:

Wenn Ihr Geld fürs Alter anlegt, kriegt Ihr dafür eine Prämie von bis zu 7 500 €. Und zwar zeitnah, nicht erst im Alter.

Allerdings geht das nicht für jeden. Man muss ein paar Bedingungen erfüllen.

Die Bedingungen, unter denen diese Förderung beantragt werden kann:

• man muss über 50 sein und unterhalb des gesetzlichen Rentenalters derzeit 67
• man muss sein Einkommen hauptsächlich (mindestens 51%) seit mindestens 5 Jahren aus freiberuflicher schriftstellerischer / journalistischer Tätigkeit gewinnen
• man muss bei der VG Wort gemeldet sein und Ausschüttungen erhalten haben
• und schließlich muss man bei der KSK gemeldet sein

Die genauen Bedingungen sind hier einzusehen (keine Sorge, es ist nur eine Seite, und davon abgesehen, dass es Bürokratensprech ist, durchaus klar und verständlich): www.vgwort.de

Jetzt zu der wichtigsten Frage: Wie funktioniert das?
Das ist der Punkt, wo sich bei mir anfangs die Synapsen verknotet haben. Man muss nämlich eine bestimmte Summe – mindestens 5 000 € – in die Altersvorsorge investiert haben oder – alternativ – einen verbindlichen Plan vorlegen, der genau das garantiert. Dann zahlt die VG Wort die Hälfte der angelegten Summe, also mindestens 2 500 € zusätzlich aus, und zwar im Jahr, nachdem man den Antrag gestellt hat. Auf euer Konto. Zu eurer Verfügung.

Also, entweder habt ihr mindestens 5 000 € und legt die verbindlich bis mindesten zum 60sten Lebensjahr an, z. B. in einem Sparvertrag. Oder – wenn Ihr das Geld nicht habt – könnt ihr einen Versicherungsvertrag abschließen, der diese Summe erreichen wird. Also eine dieser Vorsorgekonstrukte, wo Ihr monatlich eine machbare Summe einzahlt und das dann zwischen Eurem 60sten und 67sten Lebensjahr die erforderliche Summe erzielt.

Was nicht geht, ist die Schlaubergervariante:
Ich besorge mir jetzt mal 2 500 €, dann kriege ich die gleiche Summe von der VG Wort, und schon sind die 5 000 € voll. Das funktioniert nicht. Die Sache ist wasserdicht. Man kann auch nicht so tun, als würde man das Geld nur anlegen. Die VG Wort ist verpflichtet, das zu überprüfen. Kann man verstehen, das sind ja schließlich Gemeinschaftsgelder.

Es funktioniert auch mit bereits vorhandenen Lebens- oder Rentenversicherungen. Aber nur, bei denen diese Vorgaben passen. Mit dieser Variante kenne ich mich nicht aus. Aber weiter unten steht eine Kontaktadresse, unter der man genau das erfahren kann.

Die Grundlage, auf der diese Förderung des Autorenvorsorgewerkes (AVW II) der VG Wort beruht und wie die Rücklagen dafür gebildet werden, findet Ihr in § 9 VG Wort-Satzung: www.vgwort.de
Die Höchstgrenze der Förderung beträgt 7.500 €, für die ihr 15.000 € anlegen müsst.
7 500 €!

Es kommt noch eine gute Nachricht.
Zuständig für diese Förderung ist Karin Leidenberger, sie ist ausgesprochen hilfsbereit und sehr kundig. Sie möchte, dass Autoren diese Förderung nutzten. Sie prüft die Modelle, die euch vielleicht ein Versicherungsmakler erstellt hat, und sagt euch, ob es passt. Oder nicht doch noch einfacher geht. Und sie erklärt Euch auch, was Ihr tun könnt, wenn die Vorraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Ich bin diesen Weg gegangen und kann ihn nur empfehlen.
Für alle Interessierte empfehle ich, die verlinkte Seite der VG Wort mit den Bedingungen zu lesen.

Für erste Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung: kramer@fairerbuchmarkt.de
Oder gleich Karin Leidenberger: avw(at)vgwort.de



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